Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Anmeldungs- und Zahlungsbedingungen

Die Anmeldung zu einem B&G Motorrad-Action GbR Veranstaltungstermin muss schriftlich (in Form des unterschriebenen Anmeldeformulars) erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Übersendung der Buchungsbestätigung zustande. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Veranstaltungspreis bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt auf das im Anmeldeformular angegebene Konto zu leisten. Nach Zahlungseingang des Veranstaltungspreises erhält der Kunde die vollständigen Veranstaltungsunterlagen. Druckfehler im Programm sowie Preisänderungen vorbehalten.

Teilnehmerzahl

Die Mindestteilnehmerzahl bei geführten Motorradtouren beträgt 6 Selbstfahrer/innen. Die Höchstteilnehmerzahl beträgt 12 Selbstfahrer/innen. Nach Absprache besteht die Möglichkeit der Teilnahme auch für Beifahrer/innen. Bei den Sicherheitstrainings ist eine Mindestteilnehmerzahl von 8 und eine Höchstteilnehmerzahl von 16 Selbstfahrern, bei den Perfektionstrainings ist eine Mindestteilnehmerzahl von 14 und eine Höchstteilnehmerzahl von 25 Selbstfahrern vorgesehen.

Leistungen

Die B&G Motorrad-Action GbR erbringt die Leistung entsprechend der Angaben und Beschreibungen in ihrem Prospekt und ihrer Homepage (www.motorrad-action.com). Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen erweitern, sind nur wirksam, wenn sie vom Veranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.

Leistungsänderungen

Abweichungen einzelner Leistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss eingetreten sind, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen. Der Veranstalter verpflichtet sich, den Kunden von erheblichen Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wird die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Streik, Epidemien, durch hoheitliche Anordnungen, technische Defekte, Unfälle) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Der Veranstalter kann in diesem Fall für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Rücktritt des Kunden

Der Kunde kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Kunde muss den Rücktritt schriftlich erklären. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er an der Veranstaltung nicht teil, kann der Veranstalter vom Kunden eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Leistungen berücksichtigt. Die Rücktrittspauschale, die der Veranstalter im Falle des Rücktritts von der Veranstaltung vom Kunden fordern kann, berechnet sich wie folgt:

Nimmt ein Kunde Leistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes. Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich der Kunde durch einen Dritten ersetzten lassen. Der Veranstalter kann dem Wechsel der Person in der Person widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Anforderungen der jeweiligen Veranstaltung nicht genügt oder gesetzliche oder behördliche Vorschriften der Teilnahme des Dritten entgegenstehen. In diesem Fall besteht ebenfalls kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes.

Rücktritt des Veranstalters

Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Veranstaltungsbeginn Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Veranstaltung den Vertrag kündigen:

Der Veranstalter kann den Vertrag bei oder nach Antritt der Veranstaltung in folgenden Fällen mit sofortiger Wirkung kündigen:

Haftung des Veranstalters

Der Veranstalter haftet wie ein ordentlicher Kaufmann für die gewissenhafte Vorbereitung, sorgfältige Auswahl oder Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

Haftungsbeschränkung

Die Teilnahme an allen von der B&G Motorrad-Action GbR durchgeführten Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Teilnehmer selbst zu sorgen.

Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Die in Zusammenhang mit Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheitsvorschriften, Pflichtumtausch und Fahrzeugversicherungen entstehenden Kosten sind im Veranstaltungspreis nicht enthalten und müssen vom Kunden selbst getragen werden. Der Veranstalter steht dafür ein, den Kunden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über alle ihm bekannten Einreisebedingungen der besuchten Länder schriftlich zu informieren.

Mitwirkungspflicht und Ansprüche, Verjährung

Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schaden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Veranstalter mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde, schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Alle vertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in sechs Monaten nach vertraglichem Veranstaltungsende. Hat der Kunde Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren 3 Jahre nach dem vertraglichen Veranstaltungsende.

Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Lindau (B).